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Die Konvention

Zentrales Instrument

Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Prävention und Bekämpfung Geschlechtsbezogener, Sexualisierter und Häuslicher Gewalt. In der Schweiz ist die Konvention am 1. April 2018 in Kraft getreten. 

Die Istanbul Konvention ist ein zentrales Instrument gegen Gewalt, für Gerechtigkeit und Gleichstellung. Für die Schweiz bietet sie einen Kompass, um Geschlechtsbezogene Gewalt umfassend zu bekämpfen. Dabei sind die Prinzipien der Inklusion und Intersektionalität unverzichtbar: Nur wenn wir von Beginn an und in allen Massnahmen die spezifischen Lebensrealitäten und Bedürfnisse aller betroffenen Menschen berücksichtigen, kann strukturelle Gewalt überwunden und tatsächliche Gleichstellung erreicht werden. 

Vier Säulen

Die Konvention stützt sich auf vier Säulen:  

  • Prävention,

  • Schutz von Betroffenen,  

  • Strafverfolgung, 

  • sowie eine koordinierte und umfassende Umsetzung auf allen föderalen, Ebenen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft.  
     

Entlang dieser vier Säulen enthält die Konvention Massnahmen, zu denen sich die Schweiz verpflichtet hat. 

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