<

Kurz erklärt

Gewalt an der Wurzel bekämpfen

Die Schweiz hat 2017 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert. Diese so genannte Istanbul-Konvention hat das Ziel, geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt an ihren Wurzeln zu bekämpfen und die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durchzusetzen. Sie definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung gegenüber Frauen. Die Konvention trat 2014 in Kraft und wurde bis Ende 2017 von 28 Staaten ratifiziert.

Gegen Gewalt und für Gleichstellung

Die Vertragsstaaten anerkennen mit der Konvention, dass die ungleichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern eine zentrale Ursache von Gewalt gegen Frauen sind und diese hält wiederum Geschlechterhierarchien aufrecht. Um dieser Wechselwirkung zwischen Gewalt und Ungleichstellung entgegenzutreten, ist die Istanbul-Konvention ein rechtsverbindliches Instrument gegen Gewalt, aber auch für Gleichstellung.

Die Konvention schliesst niemanden aus

Die Konvention gilt ausdrücklich für alle Gewaltbetroffenen und ohne Diskriminierung aufgrund "des biologischen oder sozialen Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, des Alters, des Gesundheitszustands, einer Behinderung, des Familienstands, des Migranten- oder Flüchtlingsstatus oder des sonstigen Status" (Art. 4). Die Präventionsmassnahmen und Unterstützungsangebote müssen also die Bedürfnisse von allen abdecken und für alle zugänglich sein.

Von Prävention bis Schutz

Die Konvention verfolgt einen holistischen Ansatz, der von der Prävention bis hin zu Unterstützungsleistungen, Schutz und Strafverfolgung reicht. Dabei werden die Vertragsstaaten zu umfassenden und konkret benannten Massnahmen verpflichtet. Der Zivilgesellschaft wird in der Umsetzung, aber auch im Monitoring eine starke Rolle zugesprochen.